Rechtsanwalt Christopher Sprung

Spezialist für Ausländer- und Asylrecht
AKTUELL: Keine Papiere: was tun?+++Rücknahme der Einbürgerung: was geschieht mit der Aufenthaltserlaubnis?+++2. Generation soll
Aufenthaltserlaubnis erhalten+++Keine Abschiebung nach Griechenland+++Bleiberecht für langjährig geduldete Jugendliche+++Kein
Aufenthalt nach Heirat in Dänemark+++Schutz für irakische Flüchtlinge+++Bleiberecht für straffällig gewordenen Ausländer+++Deutsche
Botschaft: Eil-Visum für Schwangere+++Asyl für Iraner+++Internationale Adoptionen und Aufenthaltserlaubnis+++Hessen: keine
Abschiebungen in den Irak+++Ehegatten-Nachzug: Deutschkenntnisse weiterhin Pflicht++Asyl für iranische Christen+++Heirat in Dänemark:
keine strafbare illegale Einreise+++Visum im Eilverfahren (Ehepartner)+++Oberverwaltungsgericht: Eheleute müssen "echte" Ehe
"beweisen"+++Keine Abschiebung von Vätern+++Asyl für Ahmadiyya aus Pakistan+++Duldung, Eheschliessung = Aufenthalt?++Visum für
Geburt in Deutschland+++Visum für Ehepartner? Vorher prüft der Staat die Liebe+++
Rechtsanwalt Christopher Sprung
Spezialist für Ausländer- und Asylrecht * Bundesweit tätig
Beethovenplatz 1 - 3
60325 Frankfurt a.M.
Tel. 069 - 9746 7190
Chinesisch-Sprachige Hotline 069 - 9746 7170
Fax 069 - 9746 7191
Email: lawservice@email.de
Erst-Kontakte am besten bitte nicht per Telefon, sondern direkt per Email, RA Sprung antwortet so schnell wie möglich!
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Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, Bleiberecht, Duldung
Asylantrag, Asylfolgeantrag *** Verhinderung der Ausweisung und Abschiebung, Problemlösung bei Abschiebehaft *** Familienzusammenführung,
Schutz für ausländischeVäter von deutschen Kindern*** Hilfe für Familien, deren Väter/Ehemänner abgeschoben werden sollen
*Abschiebungsschutz bei Eheschliessung * Wiedereinreise nach Ausweisung
Einbürgerung***Durchführung von internationalen Adoptionen
Visum für Ehepartner / Partner / Verlobte
Visum/Daueraufenthalt für GmbH-Geschäftsführer und Unternehmer
Fremdsprachen: Englisch, Farsi, Chinesisch
Seit 1986 tätig für die Interessen von ausländischen Mitbürgern